PSAgA Prüftage 2025
Lassen Sie Ihre PSAgA von unseren Sachkundigen nach Grundsatz 312-906 prüfen.
Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterliegt laut DGUV Regel 112-198 einer mind. jährlichen Prüf- und Dokumentationspflicht.
Was wir prüfen
• Auffanggurte DIN EN 361
• Verbindungsmittel DIN EN 354
• Falldämpfer DIN EN 355
• Haltesysteme DIN EN 358
• mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-2
• Höhensicherungsgeräte DIN EN 360
• und weitere auf Anfrage
Reparatur/Wartung
Manche Elemente können nur vom jeweiligen Hersteller überprüft und repariert werden.
Das gilt besonders für geschlossene Systeme! Die Abwicklung und das Einschicken können wir gerne für Sie übernehmen (z.B. Dreibäume oder Höhensicherungsgeräte mit Rettungshub DIN EN 1496).
Anmeldung
Bitte melden Sie Ihre zu prüfende PSAgA bis zum 21.01.2025 bei uns an. Die Abgabefrist Ihrer PSAgA ist der 22.01.2025. Zusätzlich sollten Die eine Liste ihrer eingereichten PSAgA mitgeben.
Veranstaltungsort: Deubner Baumaschinen, Schönebergstr. 9, 52068 Aachen