Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.: 

7:00 - 18:00 Uhr
(Vermietung 17:45)

Sa.:

7:00 - 14:00 Uhr
(Vermietung 13:45)

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    Mietpreisliste

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Miet-AGB

Mit der Übernahme der Sache gelten folgende Mietvertragsbedingungen

zwischen den Parteien als vereinbart

1. Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu mieten.

2. Mängel an der Mietsache müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten werden; anderenfalls gilt der

Zustand der Mietsache als genehmigt. Geräte mit Elektromotoren müssen von einem autorisierten Fachmann angeschlossen werden.

3. Bei der Rücklieferung werden Kraftstoffverbrauch und Reinigung – soweit erforderlich – nach Aufwand berechnet. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu schützen. Das Gerät darf keinesfalls auf öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Insbesondere nachts und an Wochenenden ist es auf einem verschlossenen oder bewachten Gelände zu sichern.

4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache vorschriftsmäßig zu benutzen, die Ölstände täglich zu kontrollieren, die Geräte vor Witterung zu schützen und gesäubert zurückzugeben. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Kosten für die Reinigung und Instandsetzung. Beschädigte oder verlorene Teile können nur durch Neuteile ersetzt und zum Neupreis berechnet werden.

5. Bei längerer Mietdauer bedarf das Gerät der regelmäßigen Überprüfung durch die Werkstatt des Vermieters. Anderenfalls haftet der Mieter für alle Schäden, die auf versäumte Wartung zurückzuführen sind. Der hierfür erforderliche Transport zur Werkstatt und zurück ist Sache des Mieters.

6. Den Mietpreisen liegt ein Tagessatz von max 8 Betriebsstunden zugrunde. Bei Überschreitung wird je angefangene Betriebsstunde 1 / 8 des Tagessatzes berechnet. Ein 1 / 2 Tag zählt nur wenn das Gerät am selben Tag der Anmietung nach 4 Stunden zurückkommt. Über Nacht wird immer ein voller Tag berechnet

7. Reifendefekte und erhöhter Verschleiß von Reifen bei Radladern müssen vom Mieter übernommen werden.

8. Der Kunde ist für die Mietsache bis zur ordnungsgemäßen Übergabe auf unserem Betriebshof bzw. bis zur Abholung durch unser Fahrzeug verantwortlich. Bei angelieferten Mietgeräten ist die Abholung bei Abmeldung nach 13.00 Uhr am gleichen Tag nicht mehr gewährleistet. Sollte dies der Fall sein, hat der Mieter für eine ordnungsgemäße, vor Diebstahl und Beschädigung durch Dritte geschützte Verwahrung zu sorgen. Der Mieter haftet in jedem Fall für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache, sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben (siehe Punkt 9)

9. Für fahrbare Maschinen, z.B. Bagger, Radlader, Kompressoren, Dumper, Arbeitsbühnen, Bauaufzüge, Minikräne u.ä. kann auf Wunsch eine Diebstahl- und Maschinen-Bruchversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungprämie beträgt 7% des Mietpreises. Die Selbstbeteiligung beträgt € 1500,– zuzüglich Mwst.

10. Der Mieter verpflichtet sich, bei Benutzung die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften einzuhalten.

Hinweise wegen besonderer Gefährdung:

Beim Einsatz von Motorsägen, Sandstrahlgeräten und Freischneidern ist unbedingt die vorgeschriebene Schutzkleidung (Schnittschutzhose und Helm) zu verwenden.

Diese können bei uns gegen geringe Gebühr ausgeliehen werden. Falls sie nicht benutzt werden, geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung.

11. Bei dem Ausleihen von Vermessungsgeräten ist unbedingt vor jedem Einsatz eine Kontrollmessung durchzuführen, um festzustellen, ob das Gerät noch genau arbeitet. Eine Haftung für die Messgenauigkeit ist ausgeschlossen. Die Eignung der Maschinen für den beabsichtigten Einsatzzweck können wir nicht beurteilen. Wenn wir Ratschläge geben, können diese keinesfalls rechtlich bindend sein (das gilt für alle Mietmaschinen)

12. Der Mieter verzichtet auf jeglichen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter und stellt den Vermieter vor Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

13. Sämtliche Mietpreise verstehen sich ab Lager Schönebergstraße ohne Verlade- und Transportkosten, sowie ohne Gestellung von Betriebsstoffen und Personal.

14. Sämtliche Mietpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mwst.

15. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jederzeit Auskunft über den Standort des angemieteten Gerätes zu erteilen.

16. Wir verweisen auf das Verwendungsverbot von Heizöl bei Dieselmotoren.

17. Kunden ohne Kundenkonto müssen bei Abholung der Mietgeräte einen gültigen Personalausweis mit Angabe ihrer amtlichen Adresse vorlegen. Für jedes Mietgerät ist eine Kaution zu hinterlegen. Kaution und Miete sind bei Abholung im Voraus zu bezahlen. Wenn Geräte angeliefert werden, sind im Voraus Miete und Kaution unter Vorlage des gültigen Personalausweises zu bezahlen.

18. Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die er innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach Rückgabe der Mietsache feststellt, auch nachträglich zu berechnen.

19. Unser Maschinenpark wird ständig auf dem neuesten technischen Stand gehalten. Aus diesem Grunde müssen wir uns Produkt- und Preisänderungen vorbehalten.

20. Wir möchten, dass unsere Kunden ihre Arbeit mit unseren Maschinen ohne Zeitdruck ausführen können. Darum haben wir einen besonders günstigen Wochentarif geschaffen. So kommt es, dass bei vielen Geräten die Wochenmiete günstiger ist als die Miete für 3 oder 4 Tage. Unsere Mitarbeiter wählen für Sie immer den günstigsten Tarif.